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Impressum

urban weddings

Lisa Urban

Waldstrasse 174

2822 Föhrenau

lisaurbanweddings@gmail.com

Fotos:

busyshutters

magicmoonphotography

Video: GND Weddings

Datenschutz

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sowie innerhalb unseres Onlineangebotes und Íder mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Erhebung von personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

  • Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

  • Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

  • Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen)

Zweck der Erhebung von Daten

  • Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

  • Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

  • Sicherheitsmaßnahmen.

  • Reichweitenmessung/Marketing.

Wir geben Ihre Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für musikalische Auftritte von Lisa Urban – urban weddings

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen

Lisa Urban – urban weddings (im Folgenden „Künstlerin“) und ihren Kund:innen (im

Folgenden „Auftraggeber:in“).

Eine transparente, faire und angenehme Zusammenarbeit ist mir wichtig.

Die folgenden Bedingungen bilden die Grundlage für die gemeinsame Planung und

Durchführung der gebuchten musikalischen Begleitung.

1. Vertragsabschluss und Terminreservierung

Ein Vertrag kommt zustande, sobald das von der Künstlerin übermittelte Angebot

schriftlich bestätigt wurde und die vereinbarte Anzahlung vollständig eingelangt ist.

Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Veranstaltungstermin verbindlich und exklusiv

für den:die Auftraggeber:in reserviert.

Bis zum Eingang der Anzahlung besteht kein Anspruch auf Freihaltung des

angefragten Termins.

2. Leistungen und Honorar

Die Künstlerin erbringt die im individuellen Angebot vereinbarten musikalischen

Leistungen. Dies können insbesondere die musikalische Begleitung einer Trauung,

Agape, eines Sektempfangs oder Dinners sein.

Umfang, Dauer, Besetzung und Instrumentierung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Das vereinbarte Honorar umfasst ausschließlich die im Angebot angeführten Leistungen.

Zusatzleistungen, insbesondere zusätzliche Wunschlieder, Verlängerungen der

Spielzeit, zusätzliche technische Anforderungen oder nachträgliche Erweiterungen

des gebuchten Leistungsumfangs, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und

werden zusätzlich verrechnet.

Agape und Sektempfang sind ausschließlich im Duo oder Trio buchbar. Eine

solistische Begleitung mit Instrumental-Playbacks wird für diese Veranstaltungsform

aus Gründen der musikalischen Qualität, Dynamik und Live-Atmosphäre nicht angeboten.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten

Gesamtbetrags innerhalb von sieben Tagen fällig.

Die Restzahlung ist spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin per

Überweisung zu leisten. Eine Barzahlung am Veranstaltungstag ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.

4. Stornierung durch den:die Auftraggeber:in

Da Veranstaltungstermine langfristig und exklusiv freigehalten werden, gelten bei

einer Stornierung durch den:die Auftraggeber:in folgende Stornogebühren:

• bis sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags

• bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags

• bis einen Monat vor dem Veranstaltungstermin: 70 % des vereinbarten Gesamtbetrags

• ab 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet.

Für die Berechnung der Stornofrist ist ausschließlich der vereinbarte

Veranstaltungstermin maßgeblich. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat auf die

Berechnung der jeweiligen Stornofrist keinen Einfluss.

Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

5. Terminverschiebung

Wird der Veranstaltungstermin auf Wunsch des:der Auftraggeber:in verschoben,

kann die Buchung auf den neuen Termin übertragen werden, sofern die Künstlerin an diesem Termin verfügbar ist.

Ein Anspruch auf Übertragung der Buchung auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Ist die Künstlerin am neu gewünschten Termin bereits gebucht oder aus anderen

Gründen verhindert, gelten grundsätzlich die vereinbarten Stornobedingungen.

Bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen oder Fällen höherer

Gewalt wird gemeinsam nach einer angemessenen Lösung gesucht.

6. Verhinderung oder Erkrankung der Künstlerin

Sollte die Künstlerin aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen

schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grundes an der Durchführung des

Auftritts gehindert sein, bemüht sie sich nach Möglichkeit um eine geeignete professionelle Vertretung.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer Vertretung besteht nicht.

Kommt keine Vertretung zustande und kann die vereinbarte Leistung durch die

Künstlerin nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung rückerstattet.

Weitergehende Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Wird dem:der Auftraggeber:in eine externe Vertretung vorgeschlagen und kommt

mit dieser ein eigener Vertrag zustande, ist die Künstlerin nicht Vertragspartei dieses

Vertrags. Für Preise, Leistungen und Konditionen der externen Vertretung ist

ausschließlich die jeweilige Vertretung verantwortlich.

7. Technische Voraussetzungen und Equipment

Die Künstlerin stellt die für den vereinbarten Auftritt vorgesehene Tontechnik

entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang zur Verfügung.

Bei Indoor-Auftritten ist eine funktionierende Steckdose mit 230 V in unmittelbarer

Nähe der Spielfläche bereitzustellen.

Trauungen ohne Stromanschluss können nach vorheriger Vereinbarung mit einer

mobilen Akku-Soundanlage durchgeführt werden.

Bei Outdoor-Veranstaltungen muss ein ausreichend wettergeschützter und schattiger

Auftrittsbereich zur Verfügung stehen. Der Auftrittsbereich muss Technik, Instrumente

und Musiker:innen zuverlässig vor direkter Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit

und sonstigen Witterungseinflüssen schützen.

Ist ein sicherer Auftritt aufgrund der örtlichen oder witterungsbedingten

Gegebenheiten nicht möglich, ist die Künstlerin berechtigt, den Aufbau oder die

Durchführung des Auftritts bis zur Herstellung geeigneter Bedingungen auszusetzen.Kann der:die Auftraggeber:in die vereinbarten und erforderlichen Voraussetzungen

nicht herstellen und ist eine sichere Durchführung des Auftritts deshalb nicht möglich,

bleibt der vereinbarte Honoraranspruch nach Maßgabe der gesetzlichen

Bestimmungen bestehen.

8. Technische Störungen

Bei technischen Störungen oder Ausfällen bemüht sich die Künstlerin um eine rasche

Behebung des Problems oder eine musikalisch angemessene Ersatzlösung.

Kurzfristige technische Störungen, die trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung und

Wartung des Equipments auftreten, stellen nicht automatisch einen Grund für eine

vollständige Rückforderung des Honorars dar.

Kann ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistung aufgrund eines von der

Künstlerin zu vertretenden technischen Problems nicht erbracht werden, gelten die

gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen.

Ein automatischer Anspruch darauf, den Auftritt vollständig a cappella fortzusetzen, besteht nicht.

9. Aufbau, Soundcheck und Zugang zur Location

Je nach gebuchtem Leistungsumfang und technischem Aufwand trifft die Künstlerin

etwa 30 bis 60 Minuten vor dem vereinbarten Spielbeginn am Veranstaltungsort ein.

Der rechtzeitige Zugang zur Auftrittsfläche sowie zu erforderlichen Stromanschlüssen

muss gewährleistet sein.

Besondere örtliche oder technische Gegebenheiten, insbesondere das Fehlen eines

Stromanschlusses, lange Transportwege, Treppen, Zufahrtsbeschränkungen oder

besondere Vorgaben der Location, sind der Künstlerin spätestens vier Wochen vor

dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.

Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch einen verspäteten oder nicht

möglichen Zugang zur Location entstehen und nicht von der Künstlerin verursacht

wurden, gehen nicht zulasten der vereinbarten Spielzeit oder des Honorars.

10. Wunschlieder und Songauswahl

Bei Trauungen können persönliche Wunschlieder vereinbart werden.Im vereinbarten Preis ist ein

Wunschlied inkludiert, das nicht auf der aktuellen

Repertoireliste der Künstlerin zu finden ist. Für jedes weitere Wunschlied außerhalb

des bestehenden Repertoires wird ein Aufpreis von EUR 60,00 pro Titel verrechnet.

Die gewünschten Titel sind der Künstlerin spätestens vier Wochen vor dem

Veranstaltungstermin bekanntzugeben.

Wunschlieder werden ausschließlich im Rahmen der stimmlichen, musikalischen und

technischen Möglichkeiten der Künstlerin umgesetzt.

Nicht jeder Titel eignet sich für eine solistische Interpretation. Insbesondere Rap-

Passagen, mehrstimmige Gesangsparts oder andere musikalische Elemente, die

mehrere Sänger:innen voraussetzen, können nicht originalgetreu wiedergegeben

werden.

Die Künstlerin entscheidet nach musikalischer Prüfung, ob und in welcher Form ein

gewünschter Titel umgesetzt werden kann. Die Umsetzbarkeit wird vorab mit

dem:der Auftraggeber:in abgestimmt.

Kurzfristige Songwünsche oder Änderungen nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist

können nur nach vorheriger Absprache berücksichtigt werden. Eine Umsetzung kann

nicht garantiert werden und gegebenenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

11. Playbacks und musikalische Umsetzung

Bei solistischen Trauungen erfolgt die musikalische Begleitung mit sorgfältig

ausgewählten Instrumental-Playbacks.

Die Stimme der Künstlerin wird immer live gesungen. Es werden keine Vollplaybacks

mit bereits eingesungenen Lead- oder Backing-Vocals verwendet.

Die Künstlerin wählt für Trauungen bewusst reduzierte und dem emotionalen sowie

feierlichen Rahmen entsprechende Arrangements.

Sollte für ein vereinbartes Wunschlied kein geeignetes Instrumental-Playback

verfügbar sein, kann nach vorheriger Absprache ein individuelles Klavier-Playback

erstellt oder angekauft werden.

Kosten für Ankauf oder Erstellung sowie eine erforderliche Bearbeitung, Anpassung

oder einen individuellen Schnitt des Playbacks werden zusätzlich verrechnet.

Zusätzliche Kosten werden vorab mit dem:der Auftraggeber:in abgestimmt.

Die Künstlerin ist berechtigt, Songs hinsichtlich Tonart, Länge, Aufbau und

Interpretation an die eigene Stimme und den jeweiligen musikalischen Rahmenanzupassen.

Dies kann insbesondere die Änderung der Tonart, die Kürzung einzelner

Songteile oder eine individuelle Interpretation umfassen.

Solche künstlerischen Anpassungen stellen keinen Mangel dar, sofern der vereinbarte

Charakter der musikalischen Leistung gewahrt bleibt.

12. Musikalische Gestaltung von Agape, Sektempfang und Dinner

Bei Agape, Sektempfang und Dinner erfolgt die Auswahl der Live-Titel grundsätzlich

aus dem bestehenden Repertoire der Künstlerin.

Die konkrete Songauswahl und Reihenfolge wird von der Künstlerin entsprechend

der Stimmung, dem Ablauf und dem musikalischen Rahmen der Veranstaltung gestaltet.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder die spontane Umsetzung

einzelner Musikwünsche besteht nicht.

In den Gesangspausen kann eine von der Künstlerin eigens zusammengestellte und

auf das Live-Set abgestimmte Spotify-Playlist als Hintergrundmusik eingesetzt werden.

13. Einsatz von Begleitmusiker:innen

Die musikalische Begleitung erfolgt durch professionelle Musiker:innen aus dem

festen Netzwerk der Künstlerin.

Die Auswahl der jeweiligen Begleitmusiker:innen obliegt der Künstlerin.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Begleitperson besteht nicht.

Sollte ein ursprünglich vorgesehener Begleitmusiker oder eine Begleitmusikerin

aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, terminlicher Verhinderung oder anderen

wichtigen Gründen nicht verfügbar sein, kann die Künstlerin eine gleichwertige

professionelle Ersatzperson einsetzen.

Die vereinbarte Instrumentierung bleibt grundsätzlich bestehen.

Ein Wechsel des vereinbarten Instruments, beispielsweise von Klavier zu Gitarre,

erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem:der Auftraggeber:in.

14. Künstlerische Freiheit

Die musikalische Gestaltung und Interpretation der vereinbarten Leistungen erfolgt

im Rahmen des künstlerischen Stils der Künstlerin.Musikalische Wünsche werden im Vorfeld gerne besprochen. Die konkrete

Interpretation, Tonart, Dynamik, Phrasierung und musikalische Gestaltung bleiben

Teil der künstlerischen Leistung.

Rein geschmackliche oder stilistische Abweichungen von einer Originalaufnahme

stellen keinen Mangel oder Reklamationsgrund dar.

15. Moderation und zusätzliche Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, umfasst die gebuchte Leistung

keine Moderation, Animation oder Veranstaltungsleitung.

Kurze musikalische Ankündigungen oder organisatorisch notwendige Hinweise im

unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftritt stellen keine gesonderte

Moderationsleistung dar.

16. Mikrofone für Trauredner:innen und Ansprachen

Ein zusätzliches Mikrofon für Trauredner:innen, Ansprachen oder kleine Einlagen

kann nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

Je nach gebuchtem Paket und technischem Aufwand kann hierfür ein zusätzlicher

Aufpreis verrechnet werden.

Beim ausdrücklich gebuchten Dinner-Paket ist ein Mikrofon für Ansprachen im

vereinbarten Leistungsumfang inkludiert.

Die Künstlerin übernimmt keine Verantwortung für Inhalte von Ansprachen oder Beiträgen Dritter.

17. Verpflegung

Bei Engagements, die über die musikalische Begleitung einer Trauung hinausgehen,

insbesondere bei Agape, Sektempfang, Dinner oder längeren Engagements, stellt

der:die Auftraggeber:in den eingesetzten Musiker:innen während der

Anwesenheitszeit alkoholfreie Getränke sowie eine angemessene Mahlzeit zur Verfügung.

Ein eigener Dienstleistertisch ist nicht erforderlich, sofern eine geeignete Möglichkeit

zur Einnahme der Verpflegung besteht.

18. Foto-, Video- und AudioaufnahmenWährend einer Veranstaltung können durch Gäste, Fotograf:innen, Videograf:innen

oder andere anwesende Personen Foto-, Video- oder Audioaufnahmen entstehen.

Für Aufnahmen, die durch Dritte angefertigt werden, übernimmt die Künstlerin keine Verantwortung.

Die Künstlerin kann im Rahmen des Auftritts eigene Foto-, Video- oder

Audioaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken anfertigen.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der:die Auftraggeber:in oder

andere Personen identifizierbar sind, erfolgt ausschließlich unter Beachtung der

jeweils geltenden datenschutz-, urheber- und persönlichkeitsrechtlichen

Bestimmungen.

Soweit für eine konkrete Veröffentlichung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese

gesondert eingeholt.

19. Haftung und höhere Gewalt

Die Künstlerin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Künstlerin liegen und die

Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich machen oder wesentlich

beeinträchtigen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen,

Stromausfälle am Veranstaltungsort oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse,

gelten die gesetzlichen Bestimmungen über höhere Gewalt und Leistungsstörungen.

Die Künstlerin haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die durch die Location,

den:die Auftraggeber:in, Gäste, andere Dienstleister:innen oder sonstige Dritte

verursacht werden und nicht von der Künstlerin zu vertreten sind.

Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung,

Veranstaltungsplanung, Kommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher

Verpflichtungen verarbeitet.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies für die

Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben

ist.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden

datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung auf

der Website von urban weddings entnommen werden.

21. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen

Für gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbraucher:innen gelten die jeweils

anwendbaren Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Soweit für eine auf einen bestimmten Veranstaltungstermin oder

Veranstaltungszeitraum bezogene musikalische Dienstleistung aufgrund einer

gesetzlichen Ausnahme kein Rücktrittsrecht besteht, gelten die gesetzlichen

Bestimmungen.

Die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen bleiben davon unberührt, soweit

gesetzlich zulässig.

22. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort der musikalischen Leistung ist der im Angebot vereinbarte Veranstaltungsort.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit

dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Für Verbraucher:innen gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die zwingenden

gesetzlichen Bestimmungen. Vertragssprache ist Deutsch.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer

nachweisbaren Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

Stand: Juli 2026

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