Impressum
urban weddings
Lisa Urban
Waldstrasse 174
2822 Föhrenau
Fotos:
busyshutters
magicmoonphotography
Video: GND Weddings
Datenschutz
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Erhebung von personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für musikalische Auftritte von Lisa Urban – urban weddings
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen
Lisa Urban – urban weddings (im Folgenden „Künstlerin“) und ihren Kund:innen (im
Folgenden „Auftraggeber:in“).
Eine transparente, faire und angenehme Zusammenarbeit ist mir wichtig.
Die folgenden Bedingungen bilden die Grundlage für die gemeinsame Planung und
Durchführung der gebuchten musikalischen Begleitung.
1. Vertragsabschluss und Terminreservierung
Ein Vertrag kommt zustande, sobald das von der Künstlerin übermittelte Angebot
schriftlich bestätigt wurde und die vereinbarte Anzahlung vollständig eingelangt ist.
Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Veranstaltungstermin verbindlich und exklusiv
für den:die Auftraggeber:in reserviert.
Bis zum Eingang der Anzahlung besteht kein Anspruch auf Freihaltung des
angefragten Termins.
2. Leistungen und Honorar
Die Künstlerin erbringt die im individuellen Angebot vereinbarten musikalischen
Leistungen. Dies können insbesondere die musikalische Begleitung einer Trauung,
Agape, eines Sektempfangs oder Dinners sein.
Umfang, Dauer, Besetzung und Instrumentierung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Das vereinbarte Honorar umfasst ausschließlich die im Angebot angeführten Leistungen.
Zusatzleistungen, insbesondere zusätzliche Wunschlieder, Verlängerungen der
Spielzeit, zusätzliche technische Anforderungen oder nachträgliche Erweiterungen
des gebuchten Leistungsumfangs, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
werden zusätzlich verrechnet.
Agape und Sektempfang sind ausschließlich im Duo oder Trio buchbar. Eine
solistische Begleitung mit Instrumental-Playbacks wird für diese Veranstaltungsform
aus Gründen der musikalischen Qualität, Dynamik und Live-Atmosphäre nicht angeboten.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten
Gesamtbetrags innerhalb von sieben Tagen fällig.
Die Restzahlung ist spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin per
Überweisung zu leisten. Eine Barzahlung am Veranstaltungstag ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
4. Stornierung durch den:die Auftraggeber:in
Da Veranstaltungstermine langfristig und exklusiv freigehalten werden, gelten bei
einer Stornierung durch den:die Auftraggeber:in folgende Stornogebühren:
• bis sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags
• bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
• bis einen Monat vor dem Veranstaltungstermin: 70 % des vereinbarten Gesamtbetrags
• ab 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet.
Für die Berechnung der Stornofrist ist ausschließlich der vereinbarte
Veranstaltungstermin maßgeblich. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat auf die
Berechnung der jeweiligen Stornofrist keinen Einfluss.
Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
5. Terminverschiebung
Wird der Veranstaltungstermin auf Wunsch des:der Auftraggeber:in verschoben,
kann die Buchung auf den neuen Termin übertragen werden, sofern die Künstlerin an diesem Termin verfügbar ist.
Ein Anspruch auf Übertragung der Buchung auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Ist die Künstlerin am neu gewünschten Termin bereits gebucht oder aus anderen
Gründen verhindert, gelten grundsätzlich die vereinbarten Stornobedingungen.
Bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen oder Fällen höherer
Gewalt wird gemeinsam nach einer angemessenen Lösung gesucht.
6. Verhinderung oder Erkrankung der Künstlerin
Sollte die Künstlerin aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen
schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grundes an der Durchführung des
Auftritts gehindert sein, bemüht sie sich nach Möglichkeit um eine geeignete professionelle Vertretung.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer Vertretung besteht nicht.
Kommt keine Vertretung zustande und kann die vereinbarte Leistung durch die
Künstlerin nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung rückerstattet.
Weitergehende Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wird dem:der Auftraggeber:in eine externe Vertretung vorgeschlagen und kommt
mit dieser ein eigener Vertrag zustande, ist die Künstlerin nicht Vertragspartei dieses
Vertrags. Für Preise, Leistungen und Konditionen der externen Vertretung ist
ausschließlich die jeweilige Vertretung verantwortlich.
7. Technische Voraussetzungen und Equipment
Die Künstlerin stellt die für den vereinbarten Auftritt vorgesehene Tontechnik
entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang zur Verfügung.
Bei Indoor-Auftritten ist eine funktionierende Steckdose mit 230 V in unmittelbarer
Nähe der Spielfläche bereitzustellen.
Trauungen ohne Stromanschluss können nach vorheriger Vereinbarung mit einer
mobilen Akku-Soundanlage durchgeführt werden.
Bei Outdoor-Veranstaltungen muss ein ausreichend wettergeschützter und schattiger
Auftrittsbereich zur Verfügung stehen. Der Auftrittsbereich muss Technik, Instrumente
und Musiker:innen zuverlässig vor direkter Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit
und sonstigen Witterungseinflüssen schützen.
Ist ein sicherer Auftritt aufgrund der örtlichen oder witterungsbedingten
Gegebenheiten nicht möglich, ist die Künstlerin berechtigt, den Aufbau oder die
Durchführung des Auftritts bis zur Herstellung geeigneter Bedingungen auszusetzen.Kann der:die Auftraggeber:in die vereinbarten und erforderlichen Voraussetzungen
nicht herstellen und ist eine sichere Durchführung des Auftritts deshalb nicht möglich,
bleibt der vereinbarte Honoraranspruch nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen bestehen.
8. Technische Störungen
Bei technischen Störungen oder Ausfällen bemüht sich die Künstlerin um eine rasche
Behebung des Problems oder eine musikalisch angemessene Ersatzlösung.
Kurzfristige technische Störungen, die trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung und
Wartung des Equipments auftreten, stellen nicht automatisch einen Grund für eine
vollständige Rückforderung des Honorars dar.
Kann ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistung aufgrund eines von der
Künstlerin zu vertretenden technischen Problems nicht erbracht werden, gelten die
gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen.
Ein automatischer Anspruch darauf, den Auftritt vollständig a cappella fortzusetzen, besteht nicht.
9. Aufbau, Soundcheck und Zugang zur Location
Je nach gebuchtem Leistungsumfang und technischem Aufwand trifft die Künstlerin
etwa 30 bis 60 Minuten vor dem vereinbarten Spielbeginn am Veranstaltungsort ein.
Der rechtzeitige Zugang zur Auftrittsfläche sowie zu erforderlichen Stromanschlüssen
muss gewährleistet sein.
Besondere örtliche oder technische Gegebenheiten, insbesondere das Fehlen eines
Stromanschlusses, lange Transportwege, Treppen, Zufahrtsbeschränkungen oder
besondere Vorgaben der Location, sind der Künstlerin spätestens vier Wochen vor
dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch einen verspäteten oder nicht
möglichen Zugang zur Location entstehen und nicht von der Künstlerin verursacht
wurden, gehen nicht zulasten der vereinbarten Spielzeit oder des Honorars.
10. Wunschlieder und Songauswahl
Bei Trauungen können persönliche Wunschlieder vereinbart werden.Im vereinbarten Preis ist ein
Wunschlied inkludiert, das nicht auf der aktuellen
Repertoireliste der Künstlerin zu finden ist. Für jedes weitere Wunschlied außerhalb
des bestehenden Repertoires wird ein Aufpreis von EUR 60,00 pro Titel verrechnet.
Die gewünschten Titel sind der Künstlerin spätestens vier Wochen vor dem
Veranstaltungstermin bekanntzugeben.
Wunschlieder werden ausschließlich im Rahmen der stimmlichen, musikalischen und
technischen Möglichkeiten der Künstlerin umgesetzt.
Nicht jeder Titel eignet sich für eine solistische Interpretation. Insbesondere Rap-
Passagen, mehrstimmige Gesangsparts oder andere musikalische Elemente, die
mehrere Sänger:innen voraussetzen, können nicht originalgetreu wiedergegeben
werden.
Die Künstlerin entscheidet nach musikalischer Prüfung, ob und in welcher Form ein
gewünschter Titel umgesetzt werden kann. Die Umsetzbarkeit wird vorab mit
dem:der Auftraggeber:in abgestimmt.
Kurzfristige Songwünsche oder Änderungen nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist
können nur nach vorheriger Absprache berücksichtigt werden. Eine Umsetzung kann
nicht garantiert werden und gegebenenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
11. Playbacks und musikalische Umsetzung
Bei solistischen Trauungen erfolgt die musikalische Begleitung mit sorgfältig
ausgewählten Instrumental-Playbacks.
Die Stimme der Künstlerin wird immer live gesungen. Es werden keine Vollplaybacks
mit bereits eingesungenen Lead- oder Backing-Vocals verwendet.
Die Künstlerin wählt für Trauungen bewusst reduzierte und dem emotionalen sowie
feierlichen Rahmen entsprechende Arrangements.
Sollte für ein vereinbartes Wunschlied kein geeignetes Instrumental-Playback
verfügbar sein, kann nach vorheriger Absprache ein individuelles Klavier-Playback
erstellt oder angekauft werden.
Kosten für Ankauf oder Erstellung sowie eine erforderliche Bearbeitung, Anpassung
oder einen individuellen Schnitt des Playbacks werden zusätzlich verrechnet.
Zusätzliche Kosten werden vorab mit dem:der Auftraggeber:in abgestimmt.
Die Künstlerin ist berechtigt, Songs hinsichtlich Tonart, Länge, Aufbau und
Interpretation an die eigene Stimme und den jeweiligen musikalischen Rahmenanzupassen.
Dies kann insbesondere die Änderung der Tonart, die Kürzung einzelner
Songteile oder eine individuelle Interpretation umfassen.
Solche künstlerischen Anpassungen stellen keinen Mangel dar, sofern der vereinbarte
Charakter der musikalischen Leistung gewahrt bleibt.
12. Musikalische Gestaltung von Agape, Sektempfang und Dinner
Bei Agape, Sektempfang und Dinner erfolgt die Auswahl der Live-Titel grundsätzlich
aus dem bestehenden Repertoire der Künstlerin.
Die konkrete Songauswahl und Reihenfolge wird von der Künstlerin entsprechend
der Stimmung, dem Ablauf und dem musikalischen Rahmen der Veranstaltung gestaltet.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder die spontane Umsetzung
einzelner Musikwünsche besteht nicht.
In den Gesangspausen kann eine von der Künstlerin eigens zusammengestellte und
auf das Live-Set abgestimmte Spotify-Playlist als Hintergrundmusik eingesetzt werden.
13. Einsatz von Begleitmusiker:innen
Die musikalische Begleitung erfolgt durch professionelle Musiker:innen aus dem
festen Netzwerk der Künstlerin.
Die Auswahl der jeweiligen Begleitmusiker:innen obliegt der Künstlerin.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Begleitperson besteht nicht.
Sollte ein ursprünglich vorgesehener Begleitmusiker oder eine Begleitmusikerin
aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, terminlicher Verhinderung oder anderen
wichtigen Gründen nicht verfügbar sein, kann die Künstlerin eine gleichwertige
professionelle Ersatzperson einsetzen.
Die vereinbarte Instrumentierung bleibt grundsätzlich bestehen.
Ein Wechsel des vereinbarten Instruments, beispielsweise von Klavier zu Gitarre,
erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem:der Auftraggeber:in.
14. Künstlerische Freiheit
Die musikalische Gestaltung und Interpretation der vereinbarten Leistungen erfolgt
im Rahmen des künstlerischen Stils der Künstlerin.Musikalische Wünsche werden im Vorfeld gerne besprochen. Die konkrete
Interpretation, Tonart, Dynamik, Phrasierung und musikalische Gestaltung bleiben
Teil der künstlerischen Leistung.
Rein geschmackliche oder stilistische Abweichungen von einer Originalaufnahme
stellen keinen Mangel oder Reklamationsgrund dar.
15. Moderation und zusätzliche Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, umfasst die gebuchte Leistung
keine Moderation, Animation oder Veranstaltungsleitung.
Kurze musikalische Ankündigungen oder organisatorisch notwendige Hinweise im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftritt stellen keine gesonderte
Moderationsleistung dar.
16. Mikrofone für Trauredner:innen und Ansprachen
Ein zusätzliches Mikrofon für Trauredner:innen, Ansprachen oder kleine Einlagen
kann nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
Je nach gebuchtem Paket und technischem Aufwand kann hierfür ein zusätzlicher
Aufpreis verrechnet werden.
Beim ausdrücklich gebuchten Dinner-Paket ist ein Mikrofon für Ansprachen im
vereinbarten Leistungsumfang inkludiert.
Die Künstlerin übernimmt keine Verantwortung für Inhalte von Ansprachen oder Beiträgen Dritter.
17. Verpflegung
Bei Engagements, die über die musikalische Begleitung einer Trauung hinausgehen,
insbesondere bei Agape, Sektempfang, Dinner oder längeren Engagements, stellt
der:die Auftraggeber:in den eingesetzten Musiker:innen während der
Anwesenheitszeit alkoholfreie Getränke sowie eine angemessene Mahlzeit zur Verfügung.
Ein eigener Dienstleistertisch ist nicht erforderlich, sofern eine geeignete Möglichkeit
zur Einnahme der Verpflegung besteht.
18. Foto-, Video- und AudioaufnahmenWährend einer Veranstaltung können durch Gäste, Fotograf:innen, Videograf:innen
oder andere anwesende Personen Foto-, Video- oder Audioaufnahmen entstehen.
Für Aufnahmen, die durch Dritte angefertigt werden, übernimmt die Künstlerin keine Verantwortung.
Die Künstlerin kann im Rahmen des Auftritts eigene Foto-, Video- oder
Audioaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken anfertigen.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der:die Auftraggeber:in oder
andere Personen identifizierbar sind, erfolgt ausschließlich unter Beachtung der
jeweils geltenden datenschutz-, urheber- und persönlichkeitsrechtlichen
Bestimmungen.
Soweit für eine konkrete Veröffentlichung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese
gesondert eingeholt.
19. Haftung und höhere Gewalt
Die Künstlerin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Künstlerin liegen und die
Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich machen oder wesentlich
beeinträchtigen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen,
Stromausfälle am Veranstaltungsort oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen über höhere Gewalt und Leistungsstörungen.
Die Künstlerin haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die durch die Location,
den:die Auftraggeber:in, Gäste, andere Dienstleister:innen oder sonstige Dritte
verursacht werden und nicht von der Künstlerin zu vertreten sind.
Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung,
Veranstaltungsplanung, Kommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher
Verpflichtungen verarbeitet.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies für die
Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben
ist.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung auf
der Website von urban weddings entnommen werden.
21. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
Für gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbraucher:innen gelten die jeweils
anwendbaren Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
Soweit für eine auf einen bestimmten Veranstaltungstermin oder
Veranstaltungszeitraum bezogene musikalische Dienstleistung aufgrund einer
gesetzlichen Ausnahme kein Rücktrittsrecht besteht, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen bleiben davon unberührt, soweit
gesetzlich zulässig.
22. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort der musikalischen Leistung ist der im Angebot vereinbarte Veranstaltungsort.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit
dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verbraucher:innen gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die zwingenden
gesetzlichen Bestimmungen. Vertragssprache ist Deutsch.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer
nachweisbaren Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Stand: Juli 2026
